Mandatsverzicht von Vizebürgermeister Otto Schiel

Nach über sieben Jahren im Amt des Vizebürgermeisters hat sich Herr Otto Schiel entschlossen auf sein Mandat zu verzichten.

Otto Schiel kann auf viele erfolgreiche Projekte zurückblicken. Bürgermeister Peter Steinwender und der gesamte Gemeinderat danken für sein Engagement.

Designierter Nachfolger ist Herr Michael Schwiegelhofer.

Aktion „Sauberes Grünbach” am 23.04.2022

Am Samstag, den23.04.2022, konnte  die gemeinsame Aktion “Sauberes Grünbach” nach zwei Jahren Pause wieder durchgeführt werden.

Nicht nur die Spazier- und Wanderwege wurden gesäubert, auch die Straßenränder, Bahntrassen und Bäche wurden von den vielen Freiwilligen aus Vereinen und Gemeinderat vom Unrat und achtlos weggeworfenem Müll befreit.

Es wurden ca. 30 Müllsäcke gesammelt und fachgerecht entsorgt.

Ein herzlicher Dank ergeht an die freiwilligen Helfer, die das Ortsbild von Grünbach in Ordnung halten und verschönern. Als kleines Dankeschön lud die Gemeinde danach zu einer kleinen Jause am Platz’l ein.

 

Peter Steinwender                                        Bernhard Muhr, Andreas Pinkl
Bürgermeister                                               Umweltgemeinderäte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parteienverkehr Gemeindeamt

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen, sehr geehrte Gemeindebürger!

Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.

Aus diesem Grund werden die Einschränkungen im Parteienverkehr nach Ostern aufgehoben und die Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt stehen wieder zu den gewohnten Parteienverkehrszeiten zur Verfügung um Ihr Anliegen zu bearbeiten.

FFP2-Maskenpflicht!

Die FFP2-Maskenpflicht gilt noch in geschlossenen Räumen von:

  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
  • Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
  • Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
  • Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
  • Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.