Rundschreiben der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
„Rundschreiben – 2023 neue Novelle ”
Bezug: 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGB. II Nr. 6/2023:
„Rundschreiben – 2023 neue Novelle ”
Bezug: 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGB. II Nr. 6/2023:
Anbei die Trinkwasserinformation:
INFORMATION zum TRINKWASSER der WVA Grünbach am Schneeberg von Probenahme 14.11.2022
Sehr geehrte Grünbacherinnen und Grünbacher!
Die neuen Wertstoffzentren im Bezirk Neunkirchen werden 2022 fertiggestellt.
Damit ergeben sich einige Änderungen in den 44 Gemeinden im Bezirk bzgl. Müllsammlungen.
Eine Zusammenstellung aller Änderungen in Grünbach finden Sie hier:
Ab 2022 neue Wertstoffzentren im Bezirk – einige Änderungen für Müllsammlungen in Grünbach
Wir werden auch in der Gemeindezeitung diesbezüglich informieren.
Anbei der Link zum Rundschreiben:
Reparaturbonus NÖ: „Reparieren statt Wegwerfen“
Mit der Aktion „Reparaturbonus NÖ“ werden NÖ Haushalte mit bis zu € 100,- (max. 50% der Brutto-Reparaturkosten) bei der Reparatur von Elektrogeräten unterstützt!
Die gemeinsame Aktion des Landes Niederösterreich, der NÖ Umweltverbände und der Wirtschaftskammer Niederösterreich steht unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ und soll die Anzahl an durchgeführten Reparaturen in Niederösterreich steigern.
Im Rahmen der Förderung des Landes Niederösterreich werden Haushalte mit bis zu € 100,- beim Reparieren defekter Elektrogräte unterstützt.
Durch die Zusammenarbeit mit der Plattform Reparaturführer wird auch das Finden von geeigneten Reparaturbetrieben in Niederösterreich für Bürgerinnen und Bürger einfacher und unkomplizierter.
Über die kommunale Abfallsammlung werden in Niederösterreich jährlich über 13.000 Tonnen Elektroaltgeräte getrennt gesammelt und nach Möglichkeit recycelt. Die Reparatur von defekten Geräten ist jedoch in den meisten Fällen die ökologischere Alternative und trägt wesentlich zur Abfallvermeidung bei. Über die Aktion Reparaturbonus sollen Haushalte aktiv unterstützt und Rahmenbedingungen für einen nachhaltigeren Umgang mit begrenzten Ressourcen geschaffen werden.
Jetzt um Förderung ansuchen!
Die Einreichung zur Förderung erfolgt über das digitale Antragsformular des Landes Niederösterreich.
Wichtig dabei: Das Elektrogerät muss von einem auf der Seite Reparaturführer gelisteten Reparaturbetrieb aus Niederösterreich repariert werden.
Zudem können nur Reparaturen von haushaltsüblichen Elektrogeräten gefördert werden (einen Überblick geben die Geräteliste und das Informationsblatt).
Downloads:
Nutzen Sie dieses Angebot und tragen Sie zur Abfallvermeidung und somit zum Klimaschutz bei.
GGR Ilse Teix
Umweltgemeinderätin