Bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen sind in den letzten Tagen mehrere Anmeldebestätigungen von Gemeinden für Osterfeuer eingelangt. Die Überprüfung der Abbrandplätze hat gezeigt, dass diese in unmittelbarer Nähe des Waldes liegen.
Aktuell herrscht aufgrund von unterdurchschnittlich geringen Niederschlagsmengen und einem extrem trockenen Winter 2022/2023 eine erhöhte Waldbrandgefahr und zusätzlich ist auf Grund dieser Trockenheit die im Vorjahr verlautbarte Waldbrandverordnung nach wie vor aufrecht.
Die Verordnung besagt, dass in aIlen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Neunkirchen und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von
Feuer verboten sind.
Zusätzlich wird gebeten in der Gemeinde zu kommunizieren, dass auch „Brauchtumsosterfeuer“, welche nicht bei der Gemeinde als Veranstaltung angezeigt werden, den Bestimmungen der Waldbrandverordnung unterliegen.
Auch bei gleichartigen Veranstaltungen, welche sich nicht im Nahebereich zum Wald befinden, wird auf die Notwendigkeit eines entsprechenden Brandschutzes hingewiesen.
Gegebenenfalls wäre zur weiteren Abklärung vorab mit der zuständigen Feuerwehr Rücksprache zu halten.
Anbei die Waldbrandverordnung 2022 : Waldbrandverordnung 2022