AUSSCHREIBUNG
bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich von Ausbildungsplätzen für
Polizistinnen und Polizisten
Von der Landespolizeidirektion Niederösterreich ist beabsichtigt, im Jahr 2018
Frauen und Männer für den Polizeidienst aufzunehmen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Die Ausbildungsplätze werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Ausschreibungsgesetz 1989
(AusG), BGBl 85/1989 idgF, ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsfrist endet mit 31.12.2018.
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildungsplätze
müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- österreichische Staatsbürgerschaft;
- volle Handlungsfähigkeit;
- ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Polizeidienst;
- bei Wehrpflichtigen der abgeleistete Präsenzdienst, bei Zivildienstpflichtigen
der abgeleistete Zivildienst (für die Erlöschung der Zivildienstpflicht ist
ein Antrag gem. § 6b Zivildienstgesetz erforderlich); - bis zum Beginn der Ausbildung eine Lenkberechtigung für die Klasse B,
die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse
vorsehen würden, erteilt wurde (§ 4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung); - ein unbeanstandetes Vorleben;
Das Auswahlverfahren umfasst:
einen computerunterstützten Eignungstest im Sinne des Unterabschnittes
B des AusG 1989 (Rechtsschreib- und Grammatiktest, Intelligenztest und Persönlichkeitsfragebogen);
- ein Aufnahmegespräch;
- einen sportmotorischen Leistungstest (Laufen, Schwimmen, Liegestütze
und medizinischer Bewegungskoordinationstest, Bergungssimulation); - eine polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Polizeidienst;
sämtliche notwendigen Facharztbefunde müssen von den Bewerberinnen und
Bewerbern auf eigene Kosten beigebracht werden; - eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 ff SPG.
Die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach dem erreichten Punkteergebnis.
Dieses gilt gemäß § 44 Abs. 4 AusG 1989 bundesweit auch für weitere Ausschreibungen der Landespolizeidirektionen, die innerhalb eines Jahres erfolgen – gerechnet ab dem Tag des letzten Teils des Auswahlverfahrens.
Das Endergebnis des Auswahlverfahrens wird den Bewerberinnen und Bewerbern von der Landespolizeidirektion schriftlich mitgeteilt.
Dienstverhältnis
Im Fall der Aufnahme wird ein Ausbildungsverhältnis (VB/Sondervertrag für
die exekutivdienstliche Ausbildung) begründet.
Es dient zur Vorbereitung auf die Verwendung als Polizistin bzw. als Polizist
(„Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter“) und enthält eine theoretische
Ausbildung in einem Bildungszentrum der Sicherheitsakademie sowie Praktika in Polizeidienststellen.
Das Ausbildungsverhältnis wird vorerst per Dienstvertrag auf 24 Monate befristet.
Als Ausbildungsbeitrag gebührt ein monatliches Entgelt in der Höhe des Gehaltes
einer Beamtin oder eines Beamten des Exekutivdienstes der Verwendungsgruppe E2c,
Gehaltsstufe 1 (rund 1633.- Euro brutto). Die Bestimmungen des § 8a Abs.
2 VBG (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Über die in den §§ 16 und 22 VBG
iVm den §§ 16,17,17a und 17b GehG 1956 vorgesehenen Vergütungen
gebühren während der ersten 12 Monate des Vertragsverhältnisses
keinerlei sonstige pauschalierte Zulagen und Nebengebühren. Ab dem 13. Monat
des Vertragsverhältnisses gebühren überdies die für Beamte
der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen und Nebengebühren.
Bei Ablegung der Dienstprüfung und nach Ende des befristeten Dienstverhältnisses wird
ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Exekutivbedienstete
bzw. Exekutivbediensteter der Verwendungsgruppe E2b begründet.
Bewerbung
Schriftliche Bewerbungen können per Post oder persönlich bei der
Landespolizeidirektion Niederösterreich in 3100 St. Pölten,
Neue Herrengasse 15, eingebracht werden. Berücksichtigt werden
jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschreibungsfrist
bei der Landespolizeidirektion einlangen.
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen
zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf allgemein sind im Internet
unter www.bundespolizei.gv.at abrufbar oder bei der Landespolizeidirektion erhältlich.
Gleichbehandlung
Gemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgF wird darauf hingewiesen,
dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind.
Der Landespolizeidirektor