Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024. Die Niederösterreichische Landesregierung hat eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinden und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden erlassen.
Die Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg hat von diesem Betrag € 26.943,00 erhalten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 beschlossen, dass die Verteilung der Mittel auf die Gebührenpflichtigen über die Kanalbenützungsgebühr erfolgt.
Die Auszahlung an die Gebührenpflichtigen erfolgte mit der Vorschreibung der Hausbesitzerabgaben im 3. Quartal 2024. Bei der Vorschreibung wird der Betrag unter einer eigenen Position als Minusbetrag gesondert ausgewiesen und gutgeschrieben.
Firmen sind von der Gebührenbremse ausgenommen.