“Schiff ahoi” hieß es am 13.02.2024 in ganz Grünbach

Mit dem Wurli-Kinderfaschingsfest in der Barbarahalle wurde im Jänner die Faschingssaison begonnen, die am letzten Wochenende ihren Höhepunkt erreichte: Bauernball, Kindermaskenball und die Fleischbettler des Musikvereins boten viele Möglichkeiten die Narrenzeit zu feiern!

“Schiff ahoi” wurde gerufen, als die musikalischen Matrosen in Grünbach und Schrattenbach in See stachen.

So trafen sich viele Matrosen vom MV Bergknappenkapelle Grünbach, die im Kindergarten und in der Schule für gute Laune sorgten und anschließend durch den Ort zogen. Auch in den Banken, im Billa-Markt, in der Trafik und in der Schneiderei Vorisek wurde den Kunden der Faschingdienstag versüßt, auch in der Gärtnerei Pfarrer gabs allerhand leckere Sachen und im G´schäftl bewirtete die Dorferneuerung. Der Musikverein sorgte vor der Gemeinde für kühle Getränke und köstliche Bowle gab es im Gemeindeamt zur Stärkung, bevor “Käpt’n Iglo” bei der großen Verlosung viele tolle Geschenkkörbe an die glücklichen Gewinner übergeben konnte.

Faschingsnarren Groß und Klein zogen anschließend weiter zur Schubertlinde und ins Kulturzentrum nach Schrattenbach, und ließen in der heimischen Gastronomie den Fasching 2024 ausklingen.

 

Informationen Masern für Kontaktpersonen

Informationen Masern für Kontaktpersonen

Was ist eine Masern-Erkrankung?
Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die sehr leicht übertragbar ist und bei empfänglichen, das heißt bei nicht geimpften Personen, nach Kontakt mit einem Masern-Erkrankten in beinahe 100% zur Erkrankung führt. Eine Masernerkrankung kann Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung oder Gehirnentzündung (Enzephalitis) verursachen.
Masern sind in Österreich eine meldepflichtige Krankheit.

Wie äußert sich die Krankheit?
Nach einer Inkubationszeit von durchschnittlich 8 – 14 Tagen (maximal 21 Tage) beginnt meist ein Vorstadium mit Fieber, Schnupfen, trockenem Husten, Bindehautentzündung und Kalkspritzer- artigen Flecken an der Wangeninnenseite, welches üblicherweise 3-4 Tage andauert. Nach etwa 4-5 entwickelt sich, begleitet von einer Fieberzacke bis 40°C, ein großfleckiger Ausschlag, beginnend hinter den Ohren und im Gesicht, der sich über den gesamten Körper ausbreitet. Der Ausschlag heilt nach ca. einer Woche mit feiner Schuppung ab.

Wie erfolgt die Ansteckung?
Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch. Eine an Masern erkrankte Person scheidet das Masernvirus mittels Sekret der oberen Atemwege beim Sprechen, Husten oder Niesen aus. Die Kontaktperson nimmt das Masernvirus über Sekrettröpfchen, über die Luft oder durch Hand-Kontakt zu mit Masernvirus kontaminierten Gegenständen (verwendete Taschentücher, Haltegriffe in öffentlichen Verkehrsmitteln) auf.
Der Masern-Erkrankte ist mit dem Auftreten des Vorstadiums bis 4 Tage nach dem Masern- Hautausschlag für Kontaktpersonen ansteckend.

Kann man Masern behandeln?
Eine spezifische Masern-Therapie gibt es nicht. Die Behandlung einer Masernerkrankung richtet sich nach den jeweiligen Symptomen und beschränkt sich in den meisten Fällen auf strikte Bettruhe. Bei Komplikationen oder bei starker Ausprägung einzelner Symptome kann eine symptomatische Behandlung gegeben werden z.B. fiebersenkende Medikamente und Hustenmittel und bei bakteriellen Infektionen (z. B. Mittelohrentzündung) antibiotische Medikamente.

Wie kann man sich schützen?
Der wirksame Schutz vor der Erkrankung ist eine prophylaktische Impfung mit dem Masern-Mumps- Röteln-Impfstoff (MMR). Diese Impfung wird im Rahmen des Gratiskinderimpfkonzeptes in Österreich angeboten und sieht noch im 1. Lebensjahr 2 MMR-Impfungen im Abstand von mindestens 4 Wochen vor. Für Details siehe aktueller Österreichischer Impfplan. Die MMR-Impfung kann jedoch in jedem Lebensalter kostenfrei nachgeholt werden.

Wie kann die Erkrankung verhindert werden?
Personen, die die Masern nicht durchgemacht haben oder keinen dokumentierten, vollständigen Impfschutz (= 2 Dosen mit einem Lebendimpfstoff) mittels Impfpass vorweisen können, haben nach Kontakt zu einem ansteckenden Masern-Erkrankten ein hohes Risiko in den folgenden 21 Tagen (i.e. maximale Ansteckungsdauer) an Masern zu erkranken. Man spricht von einer „empfänglichen Masern-Kontaktperson“. Bei einer empfänglichen Masern-Kontaktperson kann mittels einer MMR-
Impfung versucht werden, die Masern-Erkrankung zu verhindern (sogenannte postexpositionelle
Infektionsverhütung). Die höchste Wahrscheinlichkeit für die Wirksamkeit einer MMR-Impfung, die
Masern-Erkrankung zu verhindern, besteht bei Verabreichung der MMR-Impfung ehest möglich nach
Kontakt mit dem ansteckenden Masern-Erkrankten (= innerhalb von 72 h). Erfolgt die Verabreichung
einer MMR-Impfung mehr als 72 h nach Kontakt mit dem ansteckenden Masern-Erkrankten kann der
Krankheitsverlauf dennoch günstig beeinflusst werden.

Was muss man als empfängliche Masern-Kontaktperson beachten?
Bei Personen, die keine MMR-Impfung nach Kontakt mit dem ansteckenden Masern-Erkrankten
erhalten haben bzw. bei denen die verabreichte MMR-Impfung mehr als 72h nach Kontakt mit dem
ansteckenden Masern-Erkrankten erfolgte, haben nach wie vor eine hohe Wahrscheinlichkeit
innerhalb der folgenden drei Wochen an Masern zu erkranken. Da die Ansteckungsfähigkeit mit dem
Auftreten des Vorstadiums (Fieber, Schnupfen, trockenem Husten, Bindehautentzündung, etc.),
beginnt, sollte man als Masern-Kontaktperson den Gesundheitszustand aufmerksam auf das
Auftreten der Beschwerden und Zeichen des Vorstadiums und eines Hautausschlages für 18 Tage, in
Ausnahmefällen (siehe hierfür 1) für 21 Tage, überwachen.

Was macht man als empfängliche Masern-Kontaktperson mit unspezifischen Symptomen?
Empfängliche Kontaktpersonen, die oben genannte Krankheitszeichen entwickeln, sollen ab den
ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben, Kontakte mit anderen Personen (Kontakte über soziale
Netzwerke, Telefon-/Emailkontakte sind davonausgenommen) meiden sowie unmittelbar den
zuständigen Amtsarzt informieren und ehest möglich einen Arzt konsultieren (via Hausbesuch oder
Terminvereinbarung in der Praxis nach der Ordinationszeit).

1 Empfängliche Masern-Kontaktpersonen, die Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für Masern-
Komplikationen haben, sollen für max. 21 Tage ihren Gesundheitszustand überwachen:
Kontaktpersonen beschäftigt in Kleinkinderbetreuungsstätten, sämtlichen Gesundheitseinrichtungen, in der
Heimhilfe und in Einrichtungen für Menschen mit psychischen bzw. kognitiven Beeinträchtigungen.

Kellerbrand am 29.01.2024

Kellerbrand Grünbach am Schneeberg

Am 29.01.2024 kam es (aus noch unbekannter Ursache) zu einem Kellerbrand. Als die Feuerwehr am Einsatzort angekommen war wurde umgehend eine Brandbekämpfung unter schwerem Atemschutz durchgeführt. Zeitgleich wurde die Wasserversorgung über einen Hydranten sichergestellt und das Atemluftfahrzeug (ALF) der Feuerwehr Ternitz-Rohrbach angefordert.

Zum Zeitpunkt des Eintreffens befanden sich glücklicherweise keine Personen mehr in den Wohnungen. Diese wurden zuvor durch unseren Kameraden Kevin Petschinka, welcher im betroffenen Wohnhaus wohnt, Frank Kaltenhauser und Bernhard Nadolph evakuiert bzw. gerettet.

Im Anschluss an die Löscharbeiten wurden noch vorhandene Glutnester mithilfe einer Wärmebildkamera aufgespürt und abgelöscht.
Abschließende wurde das Wohnhaus durch die Gemeinde behördlich gesperrt.
Im Einsatz standen, seitens der Feuerwehren, insgesamt 43 Mann mit 6 Fahrzeugen.
Nach rund 3,5 Stunden konnten wir wieder in das Gerätehaus einrücken und unsere Einsatzbereitschaft wiederherstellen.

Wir bedanken uns bei Hr. Kevin Petschinka, Frank Kaltenhauser, Bernhard Nadolph und Nico Schöller für das schnelle und beherzte Eingreifen!

Danke an die Feuerwehren (Grünbach/Schrattenbach, Höflein/Hohe Wand, Ternitz – Rohrbach, Puchberg am Schneeberg), die Polizeiinspektion Willendorf, das LKA Niederösterreich, dem RTW Puchberg und dem Bauhof Grünbach am Schneeberg.

Wieder einmal war zu sehen, wie wichtig es in unserer und den umliegenden Gemeinden ist, dass wir so viele freiwillige Helfer haben die ihr Leben für das Leben der Mitbürger/innen riskieren. Vielen Dank!

ACHTUNG: betrifft BIOMÜLL in Kunststoffsäcken

Liebe Grünbacherinnen,
liebe Grünbacher,

seit 01.01.2024 wird kein Biomüll in Kunststoffsäcken mehr akzeptiert!
Sollten Sie noch keine braune Biotonne besitzen, melden Sie sich bitte bei:
Kerstin Muhr unter 02637/2200-13

Ebenfalls ist zu beachten, dass Biotonnen nur mit 100% kompostierbaren Säcken aus Spezialkunststoffen (Maisstärke, Kartoffelstärke etc.) befüllt werden dürfen.
Diese erhalten Sie zu den Amtszeiten auf der Gemeinde.

 

Online Hunde-Sachkunde-Nachweis NÖ

Liebe Grünbacherinnen, liebe Grünbacher,

Seit Juni 2023 müssen in Niederösterreich BesitzerInnen eines neuen Hundes die ALLGEMEINE HUNDE-SACHKUNDE nachweisen.

Für alle die diesen Kurs noch nicht gemacht haben gilt:
Machen Sie den Sachkunde-Kurs jetzt ganz einfach ONLINE – bequem von zu Hause oder unterwegs!

Termine und Anmeldung unter:
hundesachkunde.com

Stellenausschreibung: Gemeindearbeiters(in)

STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg schreibt die Stelle eines(r) Gemeinde- arbeiters(in) zur sofortigen Besetzung aus.

Anstellungserfordernisse (Nachweise):

  1. Geburtsurkunde
  2. Österreichische Staatsbürgerschaft eins EU- oder EWR-Mitgliedstaates
  3. Handgeschriebener Lebenslauf
  4. Unbescholtenheit
  5. Körperliche und geistige Eignung
  6. Führerschein B, C und E
  7. Abgeschlossener Lehrberuf, Gesellenprüfung als Maurer, Elektriker oder Schlosser
  8. PC-Kenntnisse
  9. Abgeleisteter Präsenzdienst oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern
  10. Engagement sowie Bereitschaft zur Weiterbildung und -entwicklung

 

Schriftliche Bewerbung sind schnellstmöglich im Gemeindeamt der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg abzugeben.

Die Aufnahme und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde- Vertragsbediensteten- gesetz.

Jene Personen, die bereits vor dieser Ausschreibung eine Bewerbung auf einen derartigen Posten abgegeben haben, müssen ihr Interesse nochmals bekannt geben.

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Heizkostenzuschuss 2023-24

NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/24

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.

Die Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Für die Antragstellung erforderlich sind:

  • Antragsformular
  • Sozialversicherungsnummer
  • Nachweise der Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen
  • Bankverbindung

 

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Voraussetzungen: 

  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten

Von der Förderung ausgenommen sind: 

  • Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Personen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen
  • Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
  • Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
  • Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben

 

Heizkostenzuschuss (noe.gv.at)

NOe_Heizkostenzuschuss_2023_24_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf

Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.pdf (noe.gv.at)

           

Grünbach steht zusammen

Grünbach steht zusammen

Seit 200 Jahren prägt die Vielfalt unsere Heimatgemeinde. Mit dem Bergwerk sind Arbeiter/innen aus vielen europäischen Ländern zu uns gekommen. Die meisten von ihnen wurden sesshaft und wurden überzeugte Grünbacher/innen. Der kumpelhafte Zusammenhalt durch alle Berufs- und Bevölkerungsgruppen ist seither für Grünbach bezeichnend und sichert das Überleben in Krisen und Notzeiten. Deshalb war es auch möglich, ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor Krieg und Not, Flüchtende in unserer Gemeinde aufzunehmen und zu integrieren. Viele von ihnen fanden in Grünbach ihre neue Heimat und wurden zu einem bereichernden Teil unserer Gemeindekultur. Die Siedlung am Steigerweg wurde anlässlich des Ungarnaufstandes 1956 errichtet. In den 90er Jahren kamen viele Schutzsuchende durch den Jugoslawienkrieg nach Grünbach.  Für ein gutes Miteinander wurde immer auf die Sicherheit und Bedürfnisse unserer Gemeindebürger/innen und der Schutzsuchenden geachtet. Es wurde verantwortungsvoll damit umgegangen, wie viele wir betreuen können und welche Integrationsmaßnahmen notwendig sind. Unsere Grünbacher Geschichte hat uns gelehrt, dass ein respektvoller Umgang untereinander eine lebenswerte Gemeinde erhält.

Aus diesem Grund distanzieren wir uns von jeglichen Aktionen, die ein positives Miteinander gefährden und stören.

Alois Legenstein, Michael Schwiegelhofer, Christopher Schmid, Andreas Pinkl, Berthold Pfarrer, Madhavi Hussajenoff, Peter Steinwender