ByeAgain GmbH

Viele Familien kämpfen momentan mit finanziellen Herausforderungen in verschiedensten Bereichen. Das junge Start-Up „ByeAgain“ möchte Eltern helfen, ihre nicht mehr verwendeten Kinderartikel zu verkaufen. Um den Aufwand für den/die Verkäufer/-in so gering wie möglich zu halten, übernimmt ByeAgain den gesamten Verkauf der Produkte. Dazu zählen das Reinigen, Bewerten, Inserieren und vieles mehr.

Zudem können über unsere Online-Plattform preiswerte und neutral-beurteilte Kinderartikel erworben werden – das Alles mit einer seriösen Zahlungsabwicklung. Nur weil Dinge schon einmal verwendet wurden, sind diese noch lange nicht „schlecht“. Die Vision von ByeAgain ist es, einen ressourcenschonenden Lebensstil zu fördern und der finanziellen Belastung des Alltags entgegenzuwirken.

Flyer_Verkauf

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Ehrung der Jubilare

Während der letzten beiden Jahre war es durch Lockdown bzw. diverse Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie leider nicht immer möglich seitens der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg zu einem Jubiläum persönlich zu gratulieren. Daher wurden die Jubilarinnen und Jubilare nun zu einer gemütlichen Kaffeehause in den Landgasthof „Zur Schubertlinde“ eingeladen, um ihren Ehrentag „nachzufeiern“.

Ob zum 80. / 90.  oder 95. Geburtstag oder zu den Hochzeitsjubiläen Goldene Hochzeit / Diamanthochzeit / Eiserne und sogar Steinerne Hochzeit – allen Anwesenden wurde nun persönlich durch Bürgermeister Peter Steinwender, Vizebürgermeister Michael Schwiegelhofer und GGR Andreas Pinkl gratuliert!

Musikalisch umrahmt wurde die Ehrung durch das Bläserquartett des MV Bergknappenkapelle Grünbach, wofür wir uns sehr herzlich bedanken!

Sommersaison im Schwimmbad Grünbach

Das Freibad der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg nimmt bei Schönwetter am Samstag, 4. Juni 2022 (Pfingsten) den Betrieb für die Sommersaison 2022 auf!

Öffnungszeiten im Juni MO – FR ab 12.00 Uhr. Samstag und Sonntag, Feiertag ab 9.00 Uhr.

Öffnungszeiten im Juli / August tägl. ab 9.00 Uhr!

(Die Öffnungszeiten können wetterbedingt abgeändert werden!)

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 

Die Eintrittspreise bleiben unverändert! Sichern Sie sich Ihre Saisonkarten für den Sommer!

Unser Schwimmbad ist Ausflugsziel der Niederösterreich-Card (einmaliger Gratiseintritt)!

 

 

 

Teststraße – Dank & Anerkennung

Nachdem Ende März die Gemeinde-Teststraßen geschlossen wurden, war es an der Zeit Dank & Anerkennung den Mitarbeitern und Helfern auszusprechen.

Über 1 Jahr – vom 11.2.2021 bis 31.3.2022  – war die permanente Teststraße in der Barbarahalle Woche für Woche in Betrieb, über 8.300 Testungen wurden durchgeführt. Dies war nur möglich durch die Mitarbeit zahlreicher Helfer bei Anmeldung, Testung und Auswertung. Dafür möchten wir uns sehr herzlich bei den freiwilligen Helfern, den Gemeinderät:innen, den Mitarbeiterinnen der Gemeinden Grünbach und Schrattenbach sowie beim Roten Kreuz  bedanken. Nicht zuletzt auch bei Herrn Dr. Christoph Weber, der in der turbulenten Anfangsphase für die Testabnahme zur Verfügung stand.

 

Eröffnung des „Tut gut-Schritteweges“

Der Wettergott meinte es gut mit uns und so konnten wir wie geplant den Schritteweg eröffnen.

Mit rund 30 Personen sind wir vom Startpunkt bei der Schubertlinde aufgebrochen und die Runde entlang spaziert. Die Kinder sowie auch die Erwachsenen hatten Freude  an der Bewegung und dem gemeinsamen Austausch.

Das Feedback war durchwegs positiv und wir freuen uns auf weitere Aktionen der Gesunden Gemeinde.

Ihre GGR Stefanie Haindl

Parteienverkehr Gemeindeamt

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen, sehr geehrte Gemeindebürger!

Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.

Aus diesem Grund werden die Einschränkungen im Parteienverkehr nach Ostern aufgehoben und die Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt stehen wieder zu den gewohnten Parteienverkehrszeiten zur Verfügung um Ihr Anliegen zu bearbeiten.

FFP2-Maskenpflicht!

Die FFP2-Maskenpflicht gilt noch in geschlossenen Räumen von:

  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
  • Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
  • Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
  • Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
  • Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.