Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen, sehr geehrte Gemeindebürger!

Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.

Aus diesem Grund werden die Einschränkungen im Parteienverkehr nach Ostern aufgehoben und die Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt stehen wieder zu den gewohnten Parteienverkehrszeiten zur Verfügung um Ihr Anliegen zu bearbeiten.

FFP2-Maskenpflicht!

Die FFP2-Maskenpflicht gilt noch in geschlossenen Räumen von:

  • Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
  • Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
  • Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
  • Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
  • Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.