Corona – Aktuelle Regelungen ab 1. August 2022

Diese Corona-Regeln gelten seit 1. August

Rund 100.000 Personen, die bisher mit einem Absonderungsbescheid zuhause bleiben mussten, unterliegen ab Montag, 1. August, automatisch einer Verkehrsbeschränkung. Sie dürfen ihre Wohnung mit einer FFP2-Maske verlassen, wenn sie keine Krankheitssymptome spüren. Die neuen Regeln gelten ab Montag auch für alle Neuinfektionen, sobald ein positives Ergebnis eines PCR- oder Antigentests vorliegt. Bescheide werden künftig nicht mehr ausgestellt.

Am 1. August um 0 Uhr tritt die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung in Kraft. Sie sieht anstelle der bisher geltenden Absonderung von Corona-infizierten Personen eine Verkehrsbeschränkung vor. Alle bestehenden Absonderungen werden zu diesem Zeitpunkt automatisch aufgehoben, für die betroffenen Personen gilt dann eine Verkehrsbeschränkung.

Neue Regeln ab 1. August:

Für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete gilt grundsätzlich eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht. Die Maske ist korrekt zu tragen, muss also Mund und Nase vollständig bedecken und regelmäßig gewechselt werden. Die Maskenpflicht gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im Freien muss eine FFP2-Maske nur getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht gilt für positiv getestete Personen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im privaten Wohnbereich ist bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten eine Maske zu tragen.

Positiv Getestete dürfen keine Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehafteten Settings aufsuchen. Das betrifft zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten und Volkschulen und sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen, Patient:innen und betreute Personen sowie bestimmte Besuchs- und Begleitpersonen.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Ansonsten endet die Verkehrsbeschränkung automatisch nach zehn Tagen. Gerechnet wird jeweils vom Zeitpunkt der Probennahme, die zu einem positiven Ergebnis geführt hat.

Maßnahmen am Arbeitsplatz

Personen, die arbeitsfähig sind, dürfen unter Einhaltung der Auflagen grundsätzlich arbeiten gehen. Am Arbeitsplatz muss also das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske gewährleistet oder ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen sein. Ist ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen muss die Maske nicht durchgehend getragen werden. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das regelmäßige Durchlüften von Räumen zu treffen. Dementsprechend sollte der Arbeitgeber über das Vorliegen einer Infektion informiert werden, um geeignete Maßnahmen – wie etwa Home-Office oder ein Einzelbüro – zu veranlassen.

Wenn eine FFP2-Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht durchgehend getragen werden kann, darf der Arbeitsplatz nur betreten werden, wenn organisatorische oder räumliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dasselbe gilt für Berufe, die während ihrer Arbeit keine Maske tragen können, zum Beispiel Logopäd:innen oder Sänger:innen.

Freistellungen für Risikogruppen und telefonische Krankschreibung möglich

Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, werden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August wieder ermöglicht.

Erkrankte Personen können sich wegen einer Erkrankung an COVID-19 telefonisch krankschreiben lassen. Eine Krankmeldung ist in diesem Fall – wie bei anderen Krankheiten auch – für Arbeitnehmer:innen erforderlich, um weiterhin Entgelt zu beziehen. Das heißt: Wer einen positiven Corona-Test hat, ist nicht – wie bisher bei der Absonderung– automatisch krankgeschrieben. Hier bedarf es nun einer aktiven Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin.

Hier geht es zur aktuellen Verordnung

Coronavirus, Ende Teststraße

Liebe Grünbacherinnen, liebe Grünbacher!

Mit 5. März sind bis auf wenige Ausnahmen fast alle Coronabeschränkungen weggefallen.

Leider sind jedoch die aktuellen Infektionszahlen so hoch wie noch nie, auch in Grünbach. Wir haben den absoluten Höchststand an infizierten Personen der letzten beiden Jahre!

Daher eine dringende Bitte: Tragen Sie die FFP2-Maske, Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Desinfektion nicht vergessen, und vor allem besondere Vorsicht im Umgang mit vulnerablen Personen!

 

Weiters informieren wir über das Ende der Gemeindeteststraßen: Nachdem die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit 31.3.2022 enden, werden die Gemeindeteststraßen mit Ende März auslaufen.

Somit ist am Do, 31. März 2021 von 16.00 – 18.00 Uhr das letzte Mal im Rahmen der Gemeindeteststraße Grünbach eine Testung in der Barbarahalle möglich.

Für weiterhin erforderliche 3-G-Nachweise – z.B. beim Betreten von Gesundheitseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen – sind ab sofort die „Wohnzimmertests mit Nachweis“ von Notruf Niederösterreich wieder aktiviert worden (www.selbsttestung.at).

 

Peter Steinwender

Bürgermeister

 

 

 

Coronavirus – aktuelle Infektionszahlen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe GrünbacherInnen!

Das Covid-19-Virus ist derzeit leider auch wieder in der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg angekommen ( 3 infizierte Personen ).

Es wird ersucht die entsprechenden Hygienemaßnahmen einzuhalten und sich an die verordneten Regelungen zu halten.

Nutzen Sie die Angebote für Impfungen und Anti-Gen-Tests!

 

Der Bürgermeister

Mag. Peter Steinwender

 

  • Am 28. und 29. August wird eine Impfstraße in Neunkirchen in der Halle Eurosignal-Tritec von 8.00 bis 18.00 Uhr für spontane Impfungen eingerichtet!
  • Teststraße in Grünbach am Schneeberg (Barbarahalle) immer am Donnerstag, 16-18 Uhr und Sonntag, 9-11 Uhr.

Änderung der Testtermine in Grünbach am Schneeberg

Achtung – Änderung der Öffnungszeiten der Teststraße in Grünbach!

Die Möglichkeit zur Selbsttestung und die steigende Zahl der geimpften Personen lassen die Anzahl der Testungen zurückgehen. Daher werden die Öffnungszeiten an den Bedarf angepasst und der Dienstag-Termin entfällt.

Die Testmöglichkeiten und Öffnungszeiten für einen kostenlosen Anti-Gen-Schnelltest in Grünbach am Schneeberg:

Donnerstag, 16-18 Uhr

Sonntag, 9-11 Uhr

Teststraße Barbarahalle, Schulgasse 12.

 

Sollten Sie an einem Dienstag einen Anti-Gen-Test benötigen, so stehen die Teststraßen in St. Egyden bzw. Neunkirchen weiterhin zur Verfügung!

Informationen zu weiteren Test-Terminen im Bezirk Neunkirchen: https://notrufnoe.com/testungen-beznk/

TESTSTRASSE IN GRÜNBACH AM SCHNEEBERG

Seit Donnerstag, 11.2.2021 ist die regelmäßige Teststraße in Grünbach am Schneeberg in Betrieb. Die Antigen-Schnelltests werden im Foyer der Barbarahalle jeden Donnerstag von 16.00 – 18.00 Uhr durchgeführt.

Schon beim ersten Termin konnten – trotz des kalten, unwirtlichen Wetters – viele Testwillige ihren Test von geschultem Personal des Roten Kreuz und von unserem örtlichen Arzt, Dr. Christoph Weber, abnehmen lassen.

Beim zweiten Termin, waren es noch viele mehr, die dieses Angebot genutzt haben. Sei es für den Beruf, für den nächsten Friseur- oder Masseurbesuch oder einfach um sicher zu gehen beim Kontakt mit Familienmitgliedern.

Schon nach kurzer Zeit steht das Testergebnis zur Verfügung – Sie erhalten dieses vorab mittels SMS-Mitteilung auf Ihr Mobiltelefon. Mit dem bei der Testung übergebenen QR-Code können Sie das Testergebnis online abrufen, auf dem Mobiltelefon speichern oder auch ausdrucken. Diese Bestätigung gilt in den meisten Fällen für 48 Stunden.
Leider ist es nicht möglich vor Ort auf das Testergebnis zu warten oder es auszudrucken. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Testergebnis auszudrucken, so können Sie im Gemeindeamt am nächsten Werktag das Ergebnis ausdrucken lassen. Unbedingt erforderlich ist dafür der persönlich QR-Code!  

Wir danken an dieser Stelle unserem Arzt, Dr. Christoph Weber, sehr herzlich, dass er sich bereit erklärt hat, diese Aktion zu unterstützen. Mit der zweiten Teststraße werden die Wartezeiten wesentlich verkürzt! Dankend erwähnen möchten wir auch, dass Herr Dr. Weber unentgeltlich mitarbeitet und er seinen zustehenden Kostenersatz spendet!

 

 

Registrierung CORONA-SCHUTZIMPFUNG in Niederösterreich

Liebe Grünbacherinnen, liebe Grünbacher!

Eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus ist der beste Weg, um einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden. Darum ist es wichtig, sich durch eine Impfung zu schützen. Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und kostenlos.

Seit Montag, 18. Jänner 2021 kann man sich unter www.notrufnoe.com/impfung bzw. www.impfung.at/vorregistrierung registrieren lassen. Jeder der seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat, bekommt sobald er sich registriert hat, eine zeitgerechte entsprechende Information via Email oder SMS, wann und wo er zur Impfung an die Reihe kommt. Dann kann man sich konkret zu einem Termin anmelden.

Produktionsbedingt steht in Österreich und somit auch in unserem Bundesland der Impfstoff zunächst nur begrenzt zur Verfügung. Es kann derzeit noch nicht jeder geimpft werden. Daher ist es notwendig eine Reihung vorzunehmen. Jede verfügbare Dosis wird sofort abgerufen und verabreicht. Zuerst werden jene Menschen geimpft, die am meisten gefährdet sind!

Die Impfstrategie ist bundesweit einheitlich und läuft in 3 Phasen ab. Der Großteil der Bevölkerung wird im zweiten Quartal geimpft werden können.

Die ersten Impfungen in Grünbach sind für Ende Februar/Anfang März geplant und werden von unseren Hausärzten für Personen über 80 Jahre durchgeführt  – man muss sich aber vorher unbedingt unter www.notrufnoe.com/impfung registrieren lassen. Bei Bedarf sind die Gemeindemitarbeiter bei der Registrierung und später bei der Anmeldung gerne behilflich. Es können möglicherweise auch nicht alle Personen über 80 Jahre in dieser ersten Phase geimpft werden, da nur begrenzter Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Sie kommen aber bei der nächsten Möglichkeit an die Reihe. 

Alle Informationen zur Impfung in Niederösterreich finden Sie auch online unter www.impfung.at.

Unter der Hotline 0800-555-621 können rund um die Uhr Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe gestellt werden.

Nehmen Sie dieses Angebot an und registrieren Sie sich.

Das Grünbacher Corona-Krisenteam
Bgm. Peter Steinwender, Vize-Bgm. Otto Schiel, GGR Dieter Schmidt, GGR Ilse Teix, GGR Martin Bramböck, GGR Andreas Pinkl, Dr. Christian Karner, Dr. Christoph Weber

NIEDERÖSTERREICH TESTET – 2. Corona-Massentest im Jänner 21

In Niederösterreich werden am 16. / 17.1.2021 wieder die freiwilligen, kostenlosen Coronavirus-Schnelltests durchgeführt.

Dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen eine EINLADUNG zu Ihrem Testtermin von der Gemeinde zugeschickt.

Auf der Einladung ist DER ORT und DER GENAUE TERMIN für Ihre Testung vermerkt.

Einladung zum 2. Massentest

 

Bitte melden Sie sich online unter www.testung.at/anmeldung zur Schnelltestung an. Diese Anmeldung dient der Erfassung Ihrer persönlichen Daten, damit es vor Ort dann schneller geht und Staus nach Möglichkeit vermieden werden.

Man kann sich auch vor Ort anmelden, aber wenn man das Online-Formular bereits vorher ausgefüllt hat, trägt man maßgeblich dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden.

Kommen Sie am Testtag zum angegebenen Zeitpunkt zur Testung in die Barbarahalle und nehmen Sie Ihre eCard und einen Lichtbildausweis und (wenn möglich) den Ausdruck der Anmeldung zur Testung mit.

 

Ablauf der Testung:

Beim Empfang werden Sie nach Ihrem Namen bzw. nach Ihrer Sozialversicherungsnummer gefragt.

Die Testung wird vom Roten Kreuz durchgeführt und ist nach ca. 2 Min. erledigt.

Dann verlassen Sie die Teststraße bitte rasch und fahren nach Hause.

Ergebnis der Testung:

Etwa 1-2 Stunden nach der Testung können Sie Ihr Ergebnis online unter www.testung.at/ergebnis selbst abrufen.

 

Coronavirus – aktuelle Infektionszahl

Sehr geehrte Grünbacherinnen, sehr geehrte Grünbacher!

Die Corona-Pandemie macht auch in unserer Gemeinde keine Ausnahmen – aktuell sind in Grünbach 10 Personen positiv auf Covid-19 getestet. Das ist leider ein bisheriger Höchststand!

Deshalb bitte ich Sie eindringlich, sich an die verordneten Maßnahmen zu halten, die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und den Mund-Nasen-Schutz zu tragen!

Nur wenn wir mit Bedacht handeln, achtsam miteinander umgehen und die Maßnahmen einhalten, kann eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in unserer Gemeinde eingedämmt werden.

Leider sind die Einschränkungen groß und wir alle sind nicht erfreut, diese Maßnahmen einhalten zu müssen. Jedoch werden uns diese Regeln noch einige Zeit begleiten und nur wenn wir uns alle daran halten, ist ein Ende in Sicht und die Lage kann sich bis zum Frühjahr entspannen. Bis dahin heißt es Durchhalten!

Ich darf daher an Ihre Disziplin appellieren, all die Maßnahmen zu beherzigen, so wie im heurigen Frühjahr – wo wir uns in Grünbach so vorbildlich daran gehalten haben!

 

Peter Steinwender

Bürgermeister