Corona – Aktuelle Regelungen ab 1. August 2022

Diese Corona-Regeln gelten seit 1. August

Rund 100.000 Personen, die bisher mit einem Absonderungsbescheid zuhause bleiben mussten, unterliegen ab Montag, 1. August, automatisch einer Verkehrsbeschränkung. Sie dürfen ihre Wohnung mit einer FFP2-Maske verlassen, wenn sie keine Krankheitssymptome spüren. Die neuen Regeln gelten ab Montag auch für alle Neuinfektionen, sobald ein positives Ergebnis eines PCR- oder Antigentests vorliegt. Bescheide werden künftig nicht mehr ausgestellt.

Am 1. August um 0 Uhr tritt die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung in Kraft. Sie sieht anstelle der bisher geltenden Absonderung von Corona-infizierten Personen eine Verkehrsbeschränkung vor. Alle bestehenden Absonderungen werden zu diesem Zeitpunkt automatisch aufgehoben, für die betroffenen Personen gilt dann eine Verkehrsbeschränkung.

Neue Regeln ab 1. August:

Für positiv auf SARS-CoV-2 Getestete gilt grundsätzlich eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht. Die Maske ist korrekt zu tragen, muss also Mund und Nase vollständig bedecken und regelmäßig gewechselt werden. Die Maskenpflicht gilt außerhalb des privaten Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im Freien muss eine FFP2-Maske nur getragen werden, wenn der Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Maskenpflicht gilt für positiv getestete Personen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist. Im privaten Wohnbereich ist bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten eine Maske zu tragen.

Positiv Getestete dürfen keine Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehafteten Settings aufsuchen. Das betrifft zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten und Volkschulen und sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder unter elf Jahren. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen, Patient:innen und betreute Personen sowie bestimmte Besuchs- und Begleitpersonen.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test möglich. Ansonsten endet die Verkehrsbeschränkung automatisch nach zehn Tagen. Gerechnet wird jeweils vom Zeitpunkt der Probennahme, die zu einem positiven Ergebnis geführt hat.

Maßnahmen am Arbeitsplatz

Personen, die arbeitsfähig sind, dürfen unter Einhaltung der Auflagen grundsätzlich arbeiten gehen. Am Arbeitsplatz muss also das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske gewährleistet oder ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen sein. Ist ein Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen muss die Maske nicht durchgehend getragen werden. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen wie das regelmäßige Durchlüften von Räumen zu treffen. Dementsprechend sollte der Arbeitgeber über das Vorliegen einer Infektion informiert werden, um geeignete Maßnahmen – wie etwa Home-Office oder ein Einzelbüro – zu veranlassen.

Wenn eine FFP2-Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht durchgehend getragen werden kann, darf der Arbeitsplatz nur betreten werden, wenn organisatorische oder räumliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dasselbe gilt für Berufe, die während ihrer Arbeit keine Maske tragen können, zum Beispiel Logopäd:innen oder Sänger:innen.

Freistellungen für Risikogruppen und telefonische Krankschreibung möglich

Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, werden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August wieder ermöglicht.

Erkrankte Personen können sich wegen einer Erkrankung an COVID-19 telefonisch krankschreiben lassen. Eine Krankmeldung ist in diesem Fall – wie bei anderen Krankheiten auch – für Arbeitnehmer:innen erforderlich, um weiterhin Entgelt zu beziehen. Das heißt: Wer einen positiven Corona-Test hat, ist nicht – wie bisher bei der Absonderung– automatisch krankgeschrieben. Hier bedarf es nun einer aktiven Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin.

Hier geht es zur aktuellen Verordnung

Teststraße – Dank & Anerkennung

Nachdem Ende März die Gemeinde-Teststraßen geschlossen wurden, war es an der Zeit Dank & Anerkennung den Mitarbeitern und Helfern auszusprechen.

Über 1 Jahr – vom 11.2.2021 bis 31.3.2022  – war die permanente Teststraße in der Barbarahalle Woche für Woche in Betrieb, über 8.300 Testungen wurden durchgeführt. Dies war nur möglich durch die Mitarbeit zahlreicher Helfer bei Anmeldung, Testung und Auswertung. Dafür möchten wir uns sehr herzlich bei den freiwilligen Helfern, den Gemeinderät:innen, den Mitarbeiterinnen der Gemeinden Grünbach und Schrattenbach sowie beim Roten Kreuz  bedanken. Nicht zuletzt auch bei Herrn Dr. Christoph Weber, der in der turbulenten Anfangsphase für die Testabnahme zur Verfügung stand.

 

Coronavirus, Ende Teststraße

Liebe Grünbacherinnen, liebe Grünbacher!

Mit 5. März sind bis auf wenige Ausnahmen fast alle Coronabeschränkungen weggefallen.

Leider sind jedoch die aktuellen Infektionszahlen so hoch wie noch nie, auch in Grünbach. Wir haben den absoluten Höchststand an infizierten Personen der letzten beiden Jahre!

Daher eine dringende Bitte: Tragen Sie die FFP2-Maske, Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Desinfektion nicht vergessen, und vor allem besondere Vorsicht im Umgang mit vulnerablen Personen!

 

Weiters informieren wir über das Ende der Gemeindeteststraßen: Nachdem die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit 31.3.2022 enden, werden die Gemeindeteststraßen mit Ende März auslaufen.

Somit ist am Do, 31. März 2021 von 16.00 – 18.00 Uhr das letzte Mal im Rahmen der Gemeindeteststraße Grünbach eine Testung in der Barbarahalle möglich.

Für weiterhin erforderliche 3-G-Nachweise – z.B. beim Betreten von Gesundheitseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen – sind ab sofort die „Wohnzimmertests mit Nachweis“ von Notruf Niederösterreich wieder aktiviert worden (www.selbsttestung.at).

 

Peter Steinwender

Bürgermeister

 

 

 

Der NÖ-Impfbus in Grünbach am Schneeberg

Gestern machte der NÖ-Impfbus das zweite Mal Station in Grünbach am Schneeberg.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die den Impfbus betreut haben, aber auch an alle, die das Angebot zur Impfung angenommen haben!

Ein Danke ergeht ebenso an die Mitarbeiter des Bauhofes, welche mit den Organisatoren bestens zusammengearbeitet haben und so für einen guten Ablauf sorgten.

Es kamen viele Impfwillige (169) zu diesem Termin, durch die gute Organisation kam es aber zu keinen langen Wartezeiten.

EIN RICHTIGER SCHRITT ZUR RICHTIGEN ZEIT!

Coronavirus – aktuelle Infektionszahlen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe GrünbacherInnen!

Das Covid-19-Virus ist derzeit leider auch wieder in der Marktgemeinde Grünbach am Schneeberg angekommen ( 3 infizierte Personen ).

Es wird ersucht die entsprechenden Hygienemaßnahmen einzuhalten und sich an die verordneten Regelungen zu halten.

Nutzen Sie die Angebote für Impfungen und Anti-Gen-Tests!

 

Der Bürgermeister

Mag. Peter Steinwender

 

  • Am 28. und 29. August wird eine Impfstraße in Neunkirchen in der Halle Eurosignal-Tritec von 8.00 bis 18.00 Uhr für spontane Impfungen eingerichtet!
  • Teststraße in Grünbach am Schneeberg (Barbarahalle) immer am Donnerstag, 16-18 Uhr und Sonntag, 9-11 Uhr.

Informationen zum Impfzentrum für den Bezirk Neunkirchen

Die BH Neunkirchen teilt mit, dass das Impfzentrum für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen übersiedelt ist!

Ab morgen Dienstag, 15. Juni 2021, finden die Impfungen im Kulturhaus Pottschach, Franz-Samwald-Straße 4, 2630 Ternitz statt!

Für Anfragen zum Impfzentrum wurde beim Bürgerbüro Landhaus eine Impfhotline eingerichtet – diese ist unter der Tel.Nr. 02742/9005-14300 erreichbar.

 

Änderung der Testtermine in Grünbach am Schneeberg

Achtung – Änderung der Öffnungszeiten der Teststraße in Grünbach!

Die Möglichkeit zur Selbsttestung und die steigende Zahl der geimpften Personen lassen die Anzahl der Testungen zurückgehen. Daher werden die Öffnungszeiten an den Bedarf angepasst und der Dienstag-Termin entfällt.

Die Testmöglichkeiten und Öffnungszeiten für einen kostenlosen Anti-Gen-Schnelltest in Grünbach am Schneeberg:

Donnerstag, 16-18 Uhr

Sonntag, 9-11 Uhr

Teststraße Barbarahalle, Schulgasse 12.

 

Sollten Sie an einem Dienstag einen Anti-Gen-Test benötigen, so stehen die Teststraßen in St. Egyden bzw. Neunkirchen weiterhin zur Verfügung!

Informationen zu weiteren Test-Terminen im Bezirk Neunkirchen: https://notrufnoe.com/testungen-beznk/

Jeden DI u. DO u. SO – TESTSTRASSE IN GRÜNBACH AM SCHNEEBERG

Seit 25. März 2021 00:00 Uhr besteht für den gesamten Bezirk Neunkirchen eine Ausreisetestverpflichtung! Es ist daher BEIM VERLASSEN des Bezirks (auch z.B. bei der Auffahrt auf die Autobahn oder an Bahnhöfen zum Verlassen des Bezirks) folgendes vorzulegen:

  • ein negativer Anti-Gen-Test, nicht älter als 48 Stunden seit der Abnahme
  • oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden seit der Abnahme.

Ab sofort haben Sie also in unserer Gemeinde jeden Dienstag und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr, sowie am Sonntag von 9.00 bis 11.00 Uhr die Möglichkeit einen Antigen-Schnelltest zu machen – die Teststraße ist in der Barbarahalle, Schulgasse 12, 2733 Grünbach am Schneeberg (im Foyer) eingerichtet.

Für eine erstmalige Testung bitte anmelden unter: www.testung.at/anmeldungzum Test bitte Ihre e-Card und einen Lichtbildausweis mitbringen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, sich im Vorfeld anzumelden, so kommen Sie direkt zur Teststraße, wir sind gerne behilflich! Wenn Sie bereits bei einer Teststraße zum Anti-Gen-Test waren, müssen Sie sich NICHT jedes Mal neu registrieren, Ihre erstmalige Registrierung verlängert sich mit jedem Test um 3 Monate.

Presseinformation der BH Neunkirchen: PA 24 03 2021

Hochinzidenzgebietsverordnung Neunkirchen: Novelle zur Hochinzidenzgebietsverordnung

Überblick über alle Testmöglichkeiten im Bezirk Neunkirchen: https://notrufnoe.com/testungen-beznk/