NÖ Heizkostenzuschuss 2024/25
Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Die Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Für die Antragstellung erforderlich sind:
- Antragsformular
- Sozialversicherungsnummer
- Nachweise der Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen
- Bankverbindung
Anspruchsberechtigte Personen:
- Österreichische Staatsbürger
- Bürger des EWR und der Schweiz
- Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU
- Aufenthaltstitel Familienangehörige, wenn seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig
- Asylberechtigte
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in NÖ seit mind. 6 Monaten vor Antragstellung
- Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, die Sozialhilfeleistungen nach dem NÖ SAG beziehen
- Personen, die in Einrichtungen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind
- Personen, die keinen eigenen Heizaufwand haben, weil sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Bereitstellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw.) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
- Alle sonstigen Personen, die keinen eigenen Aufwand für Heizkosten haben
Informationen und Antragsformular